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Artikel zum Thema: Treu und Glauben

5 Ergebnisse zum Thema "Treu und Glauben"
Ergebnisse 1 bis 5

Starke Verschärfungen durch die Datenschutz-Grundverordnung

Dezember 2017

Am 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung Geltung erlangen, welche in Österreich durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 umgesetzt wurde. Bis dahin gelten noch die Regelungen des Datenschutzgesetzes 2000 . Die Notwendigkeit für Änderungen ist auch auf den stetig wachsenden Binnenmarkt und damit unionsweiten...

Starke Verschärfungen durch die Datenschutz-Grundverordnung

Treu und Glauben bei kürzerer Nutzungsdauer?

Januar 2012

Bei außerbetrieblichen Vermietungseinkünften gilt nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit e EStG die gesetzliche Vermutung einer jährlichen Abschreibung von 1,5% der Bemessungsgrundlage (entspricht einer Nutzungsdauer von 66,67 Jahren). Eine allenfalls kürzere Nutzungsdauer kann vom Steuerpflichtigen über Antrag geltend gemacht werden....

Treu und Glauben bei kürzerer Nutzungsdauer?

Advance Ruling – Vorabstimmung mit der Finanzverwaltung möglich

Juli 2011

Durch die Einführung des Auskunftsbescheids gem. § 118 BAO (Advance Ruling) ist es seit Jänner 2011 möglich, geplante Gestaltungen bzw. Umstrukturierungen vorab mit der Finanzbehörde abzuklären, um deren steuerliche Anerkennung sicherzustellen. Die Möglichkeit der Diskussion vorab – anstelle im Nachhinein bei der...

Advance Ruling – Vorabstimmung mit der Finanzverwaltung möglich

Gesetzeskonforme Gestaltung des Webauftritts - Allgemeine Vorschriften

November 2010

Für Sachverhalte im Internet ist grundsätzlich das Recht jenes Staates anzuwenden, in dem der Dienstanbieter seinen Sitz hat. Von diesem Prinzip gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, vor allem im Verbraucher- und Konsumentenrecht, wo stets jenes Recht anzuwenden ist, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Bei Tätigwerden in anderen Staaten ist...

Gesetzeskonforme Gestaltung des Webauftritts - Allgemeine Vorschriften

Verbesserung des Rechtsschutzes durch Bescheidabänderung auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses

April 2007

Die Qualität eines Gesetzes ist i.d.R. an seinem Umfang messbar. Je kürzer und klarer umso besser. § 295a BAO besteht aus einem Satz und lautet: Ein Bescheid kann auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den...

Verbesserung des Rechtsschutzes durch Bescheidabänderung auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses
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