Nächstgelegener Wohnsitz für Pendlerpauschale entscheidend
April 2012
Die Kosten eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (291 € pro Jahr) getragen. Durch den Verkehrsabsetzbetrag sollen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. die mit der Autobenutzung entstehenden abgedeckt werden. Zusätzlich kann es...