Artikel zum Thema: Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

Senkung des IESG-Zuschlags mit 1.1.2016

Januar 2016
Kategorien: Klienten-Info

Der Arbeitgeber hat für bestimmte Arbeitnehmer einen Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zu leisten. Nachdem dieser mit 1.1.2015 bereits von 0,55% auf 0,45% gesenkt wurde, tritt jetzt mit 1.1.2016 eine weitere Reduktion ein. Der IESG-Zuschlag beträgt ab 1.1.2016 0,35 % der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage sowie der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen. Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen und für alle der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegenden Versicherten zu leisten (auch für freie Dienstnehmer).

Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia



Badstraße 12, A-7540 Güssing
Tel.: +43(0)3322-20 700
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:

Mo - Do 07:30 - 12:00 & 13:00 - 17:00
Fr 07:30 - 12:00

Partnerkanzlei in Pinkafeld