Artikel zum Thema: Impfung

Kurz-Info: Steuerfreiheit von Schutzimpfungen für Mitarbeiter

Juni 2006
Kategorien: Klienten-Info

Bietet der Arbeitgeber verbilligte oder kostenfreie Impfungen an, so stellen diese beim Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 1 Z 13 EStG einen steuerfreien Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Beim Arbeitgeber sind die Kosten (Betriebsarzt, Impfstoff) Betriebsausgaben.
Sofern allen Dienstnehmern die Möglichkeit einer kostenlosen Impfung geboten wird, ist dieser Vorteil als freiwillige soziale Zuwendung des Dienstgebers gemäß § 49 Abs. 3 Z 11 ASVG beitragsfrei. Weiters fallen auch weder KommSt noch DB/DZ an.

Bild: © GaToR-GFX - Fotolia



Badstraße 12, A-7540 Güssing
Tel.: +43(0)3322-20 700
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:

Mo - Do 07:30 - 12:00 & 13:00 - 17:00
Fr 07:30 - 12:00

Partnerkanzlei in Pinkafeld