Artikel zum Thema: Bestimmungsland

Auswirkung der deutschen USt-Erhöhung ab 2007 auf Österreich

Januar 2007
Kategorien: Klienten-Info

Die Erhöhung des deutschen USt-Normalsteuersatzes von 16% auf 19% ab 1. Jänner 2007 wirkt sich für österreichische Konsumenten und Unternehmen wie folgt aus:

:: Konsumenten

Infolge Anwendung des Ursprunglandprinzipes haben sie die erhöhte Umsatzsteuer von 19% zu entrichten. Keine Änderung tritt beim Erwerb von Autos und Motorrädern ein, da in diesem Fall das Bestimmungslandprinzip anzuwenden ist und weiterhin die österreichische USt mit 20% fällig wird.

:: Unternehmen

Liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb lt. Art. 1 Abs. 4 UStG vor, gilt das gleiche wie für Konsumenten. Davon sind betroffen: Umsatzsteuerbefreite Unternehmer (z.B. Ärzte, Kleinunternehmer), welche die Erwerbsschwelle von € 11.000,- nicht überschreiten, in welche der Erwerb neuer Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren aber nicht einzubeziehen sind. In Deutschland registrierte ust-pflichtige Unternehmen haben Umstellungsbedarf. Für Rechnungen ab 2007 ist der erhöhte USt-Steuersatz von 19% anzusetzen. Ist die Verfügungsmacht allerdings noch 2006 übergegangen ist mit 16% zu fakturieren. Für 2006 erhaltene Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen im Jahre 2007 ist aber die erhöhte USt nach zu verrechnen

Bild: © Markus Bormann - Fotolia



Badstraße 12, A-7540 Güssing
Tel.: +43(0)3322-20 700
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:

Mo - Do 07:30 - 12:00 & 13:00 - 17:00
Fr 07:30 - 12:00

Partnerkanzlei in Pinkafeld