Array

Artikel zum Thema: Bauzustand

4 Ergebnisse zum Thema "Bauzustand"
Ergebnisse 1 bis 4

Notwendige Nutzungsdauer einer Wohnung zur Begründung des Wohnsitzes

Februar 2018

Natürliche Personen sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig , wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht hat zur Folge, dass die Steuerlast grundsätzlich aus allen in- und ausländischen Einkünften (" Welteinkommen ") errechnet wird....

Notwendige Nutzungsdauer einer Wohnung zur Begründung des Wohnsitzes

BMF-Information zu Änderungen bei der Gebäudeabschreibung

Mai 2016

Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 wurde auch die AfA für Gebäude im betrieblichen Bereich auf (bis zu) 2,5% p.a. vereinheitlicht . Da diese Änderung für im Jahr 2016 beginnende Wirtschaftsjahre gilt, ist sie auch auf bereits bestehende Gebäude anzuwenden. Dadurch kommt es zu Überführungen von 2% bzw. 3% auf den AfA-Satz...

BMF-Information zu Änderungen bei der Gebäudeabschreibung

Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer

Juni 2010

Die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, wird im Gesetz grundsätzlich mit 66,6 Jahren angenommen, sodass sich eine jährliche Abschreibung von 1,5% ergibt. Eine für den Steuerpflichtigen vorteilhafte kürzere Nutzungsdauer kann mit einem Gutachten über den...

Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer

Kürzere Nutzungsdauer bei vermieteten Gebäuden - keine Bindung der Finanz an Sachverständigengutachten

Oktober 2008

Bei vermieteten Gebäuden beträgt der AfA-Satz unabhängig von der Nutzung durch den Mieter grundsätzlich 1,5% p.a. (= Nutzungsdauer von rd. 67 Jahren) bzw. bei vor 1915 erbauten Gebäuden 2%. Ein höherer AfA-Satz ist - auch bei gebraucht angeschafften Gebäuden - nur dann möglich, wenn auf Grund des Bauzustandes eine durch...

Kürzere Nutzungsdauer bei vermieteten Gebäuden - keine Bindung der Finanz an Sachverständigengutachten
Beiträge / Seite



Badstraße 12, A-7540 Güssing
Tel.: +43(0)3322-20 700
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:

Mo - Do 07:30 - 12:00 & 13:00 - 17:00
Fr 07:30 - 12:00

Partnerkanzlei in Pinkafeld