Artikel zum Thema: Ausgleichstaxe
Behindertenausgleichstaxe und Teilzeitbeschäftigung
Oktober 2012
Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten einzustellen (Beschäftigungspflicht nach Behinderteneinstellungsgesetz). Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt , so wird dem Dienstgeber vom Bundessozialamt für das jeweils...
Lehrstellenförderung mittels "Blum-Bonus" abermals verlängert - Integrative Berufsausbildung: Lehre ohne Barriere
Oktober 2007
:: Als Gegensteuerung zur aktuellen "Lehrstellenlücke" in Österreich, hat das AMS, das seit 2005 bestehende Förderungsmodell "Blum-Bonus" , welches Mitte 2007 ausgelaufen ist, zunächst bis Ende 2007 weiterhin verlängert . Die Voraussetzungen hiefür, sowie die steuerlichen Auswirkungen, seien kurz...
Steuerliche Qualifikation von Zuschüssen und Prämien nach dem Behinderteneinstellungsgesetz - Arbeitsplatzsicherung
Oktober 2007
In der Klienten-Info September 2007 wurden unter den steuerfreien Zuwendungen ohne Aufwandskürzung als erste Position Zuschüsse nach dem Behinderteneinstellungsgesetz angeführt. Im konkreten Fall handelt es sich aber um Prämien , welche lt. Rz. 4856 EStR zu keiner Aufwandskürzung führen. Wie aus dem Zusammenhang mit den im...
Steuerliche Qualifikation von Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen
September 2007
Gem. § 20 Abs. 2 EStG steht den steuerfreien Einnahmen für in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Aufwendungen ein Abzugsverbot gegenüber. Im 2. EStR-Wartungserlass 2006 wird das Kriterium dieses Zusammenhanges an Hand diverser Beispiele konkretisiert und grundsätzlich darauf hingewiesen, dass er bei...
Erhöhung des Basiszinssatzes ab 14. März 2007 von 2,67% auf 3,19%
Mai 2007
Davon abgeleitete Zinssätze: :: Finanzamtszinsen Stundungszinsen 7,69% (bisher 7,17%), Aussetzungszinsen 5,19% (bisher 4,67%) Anspruchszinsen 5,19% (bisher 4,67%) :: Verzugszinsen Beiderseitige Unternehmergeschäfte / aus Dienstverhältnis 11,19% (bisher 10,67%) :: Ausgleichstaxe 7,19% (bisher 6,67%)