Steuer-Info - Archiv

Kurz-Info: Prozesskosten als Betriebsausgabe

Dezember 2007

Besteht eine betriebliche Veranlassung für den Prozess (z.B. Schadenersatz), sind die damit verbundenen Kosten - unabhängig vom Ausgang des Prozesses - als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies gilt sowohl für das erstinstanzliche Verfahren, als auch für das selbst angestrebte, wenn auch erfolglose Berufungsverfahren (UFSW 27.6.2007,GZ RV/0829-W/03).

Bild: © Anna Blau - BMF



Badstraße 12, A-7540 Güssing
Tel.: +43(0)3322-20 700
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:

Mo - Do 07:30 - 12:00 & 13:00 - 17:00
Fr 07:30 - 12:00

Partnerkanzlei in Pinkafeld