Artikel zum Thema: Zufluss-Abfluss-Prinzip
Der VwGH zum Abflusszeitpunkt bei Kreditkartenzahlungen
Juli 2025
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben im österreichischen Einkommensteuerrecht. Einnahmen gelten als zugeflossen, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich und rechtlich über sie verfügen kann. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. Dieses...
Die einkommensteuerliche Pauschalierung für Kleinunternehmer
Mai 2021
Der Begriff des Kleinunternehmers war lange Zeit steuerlich ausschließlich mit der Umsatzsteuer verbunden. Kleinunternehmer sind - zusammengefasst ausgedrückt - bis zu einer jährlichen Umsatzgrenze von 35.000 € (netto) von der Umsatzsteuer befreit und dürfen allerdings auch keine Vorsteuern geltend machen. Von der...
Beiträge an Instandhaltungsfonds erst bei Umsetzung von Maßnahmen abzugsfähig
Januar 2015
Grundsätzlich gilt bei außerbetrieblichen Einkünften (z.B. Vermietung und Verpachtung) das Zufluss-Abfluss-Prinzip . Nach § 31 Abs. 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) haben die Eigentümer eine angemessene Vorsorge für künftige Aufwendungen zu bilden ( Instandhaltungsrücklage , Instandhaltungsfonds ). Diese...
Abgabenänderungsgesetz 2011 im Begutachtungsentwurf - Highlights
April 2011
Das im Begutachtungsentwurf veröffentlichte Abgabenänderungsgesetz 2011 bringt Neuerungen und vor allem Klarstellungen . Wesentliche Aspekte werden nachfolgend dargestellt: Dauerregelung für Auslandsmontage Nach der Verfassungswidrigkeit der Steuerfreiheit für Einkünfte aus Auslandsmontage wurde für die Jahre 2011 und 2012 eine...
Steuerliche Behandlung von verspätet ausbezahlten Förderungen durch die AMA
März 2011
Im Zusammenhang mit aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben vorgenommenen Betriebskontrollen durch die Agrarmarkt Austria (AMA) ist es bei einigen landwirtschaftlichen Betrieben zu verspäteten Auszahlungen der einheitlichen Betriebsprämie, der Zahlungen gemäß Umweltprogramm (ÖPUL) und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete...

