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Artikel zum Thema: Einreichungsfrist

13 Ergebnisse zum Thema "Einreichungsfrist"
Ergebnisse 1 bis 5

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2024

September 2024

Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2024 erfolgen. Die Offenlegung erfolgt durch elektronische...

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2024

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2023

September 2023

Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von 9 auf 12 Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der...

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2023

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt bis 31.12.2021

September 2021

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 coronabedingt bis 31.12.2021 (anstelle 30.9.2021) zu erfolgen. Die Frist für die Veröffentlichung wurde somit wiederum mit Hinweis auf die durch COVID-19 bedingten Erschwernisse in den verschiedenen Wirtschafts- und...

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt bis 31.12.2021

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 31.12.2020

September 2020

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 "coronabedingt" per 31.12.2020 (anstelle 30.9.2020) zu erfolgen. Mit dem 4. COVID-19 Gesetz wurde nämlich die Frist für die Veröffentlichung ausnahmsweise von 9 auf 12 Monate verlängert . Die...

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 31.12.2020

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2019

September 2019

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 per 30.9.2019 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag...

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2019
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