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Artikel zum Thema: Abgabenschuld

12 Ergebnisse zum Thema "Abgabenschuld"
Ergebnisse 6 bis 10

Keine Abgabennachsicht bei treuwidrigem Verhalten von Dienstnehmern

September 2010

Der Begriff der „Unbilligkeit der Abgabeneinhebung“ zeigt die „humane Seite“ der Abgabenbestimmungen, welche in zwei Fällen eintreten kann. Die sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn durch die gesetzlichen Bestimmungen für den Steuerpflichtigen eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Folge eintritt und...

Keine Abgabennachsicht bei treuwidrigem Verhalten von Dienstnehmern

Dienstgeberabgabengesetze

Januar 2007

Der Mehrzahlgebrauch in der Überschrift hat seinen Grund darin, dass es zwei gleichlautende Gesetze mit völlig unterschiedlichem Inhalt gibt, nämlich ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen (Dienstgeberabgabegesetz-DAG) und ein Landesgesetz in Wien über die Einhebung...

Dienstgeberabgabengesetze

Neue Verordnung zur Nachsicht von Steuern

Juli 2006

Steuerpflichtige, die mit hohen Steuerrückständen kämpfen, können finanzielle Engpässe durch Zahlungserleichterungen überbrücken. Reichen diese nicht aus, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachsicht der Abgabenschulden zu stellen. Diese kann gemäß § 236 Abs. 2 BAO erfolgen, wenn die Einhebung der...

Neue Verordnung zur Nachsicht von Steuern

Geschäftsführerhaftung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Oktober 2005

Häufig werden wirtschaftliche Aktivitäten in der Rechtsform einer GmbH betrieben, da für Gesellschaftsschulden keine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht und somit die negativen Folgen aus einem wirtschaftlichenScheitern minimiert werden sollen. In vielen Fällen sind die Gesellschafter der GmbH gleichzeitig auch...

Geschäftsführerhaftung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Neues zu den Anspruchszinsen

Juni 2005

1. Verlängerung des Verzinsungszeitraumes Der Zeitraum für Nachforderungs- und Gutschriftszinsen wird von bisher 42 auf 48 Monate ab 2005 verlängert. Am Beginn, 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides, aus dem die Zinsen resultieren, ändert sich nichts....

Neues zu den Anspruchszinsen
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