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Artikel zum Thema: Aufwandsentschädigung

10 Ergebnisse zum Thema "Aufwandsentschädigung"
Ergebnisse 6 bis 10

Kurz-Info: Erwachsenenbildner ab 2007 Dienstnehmer

Januar 2007

Mit Wirkung ab 31. Dezember 2006 hat der VfGH am 20. Juni 2006 § 25 Abs. 1 Z 5 2. Satz EStG aufgehoben. Auf Grund dieser Bestimmung waren Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung betreiben, keine Einkünfte...

Kurz-Info: Erwachsenenbildner ab 2007 Dienstnehmer

Neues zur Funktionärsbesteuerung bei Vereinen

September 2004

Die neuen Vereinsrichtlinien führen hiezu folgendes aus: :: Zuordnung der Einkünfte Die Funktionäre beziehen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit und nicht aus einem Dienstverhältnis. Bis zu einer monatlichen Höhe von € 75,- besteht Steuerfreiheit. Übersteigen die Einnahmen diesen Betrag, ist ohne...

Neues zur Funktionärsbesteuerung bei Vereinen

Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen im Jahre 2003 gemäß § 109 a EStG

Dezember 2003

Bis Ende Jänner 2004 sind mittels Formular E 18 bis Ende Februar 2004 bei elektronischer Übermittlung die Meldungen für im Jahre 2003 ausbezahlte Honorare an das Finanzamt zu erstatten. Zu den Ausführungen in der Klienten-Info Jänner 2003 wird folgendes ergänzt: :: Form der Erklärung durch den Empfänger...

Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen im Jahre 2003 gemäß § 109 a EStG

Einkünfte aus Vereinen in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht

Juli 2002

Die neuen Vereinsrichtlinien 2001 ordnen die Einkünfte der gewählten Funktionäre nunmehr den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Z. 2 EStG zu. Bisher galten sie als „sonstige Einkünfte“ gem. § 29 EStG. Grundzüge der Qualifikation der Einkünfte aus Vereinstätigkeit Die...

Einkünfte aus Vereinen in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht

Das Urlaubs- und Feiertagsentgelt im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

September 2001

Arbeitsrecht Ausgehend von § 6 Urlaubsgesetz, der als regelmäßiges Entgelt jenes Entgelt qualifiziert, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre, wird aus § 2 Abs. 2 Generalkollektivvertrag der Grundsatz des Ausfalls- und Anspruchsprinzips abgeleitet. Insbesondere gelten als...

Das Urlaubs- und Feiertagsentgelt im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
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